Das ist neu

Neue Vorgaben und Verhaltensregeln zur aktuellen Corona-Situation ab 02.11.2020!

Folgende Auszüge geben Auskunft über die neuen Vorgaben und Verhaltensregeln auf unserer Anlage:

Auszug aus : Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020

Teil 5

Sport und Freizeit

§ 10 Sport

(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Auszug aus:

Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Koblenz zur Anordnung von weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit SARSCoV-2

10. Auf sämtlichen Sportanlagen herrscht ein generelles Alkoholverbot . Die Sportanlagen sind spätestens 30 Minuten nach Trainings- und Wettkampfabschluss zu verlassen . Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen ist untersagt .

Hiernach bleibt also festzuhalten:

→ Es darf nur Einzel gespielt werden, kein Doppel (wenn die Teilnehmer mehr als zwei Hausständen angehören)!

→ Die Umkleide- bzw. Duschräume dürfen nicht genutzt werden!

→ Es darf kein Alkohol auf der Anlage konsumiert werden!

→ Die Anlage muss spätestens 30 Minuten nach der sportlichen Betätigung verlassen werden!​

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls

Was auch weiterhin gilt

Bisherige Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Corona-Situation bestehen weiterhin!

Folgende bisherigen, vom Vorstand in seiner Sitzung am 28.07.2020 beschlossenen Maßnahmen besitzen auch entsprechend der aktuellen Vorgaben weiterhin Gültigkeit:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden! Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich.

Bei Nutzung dieser Räumlichkeit ist selbstverständlich ein Mund-Nasen- Schutz zu tragen ! Zudem müssen die bereitgestellten Desinfektionsmittel benutzt werden!

Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls

Maßnahmen und Verhaltensregeln für die aktuelle Corona-Situation (28.07.2020)

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 folgende Lockerungen entsprechend der aktuellen Vorgaben beschlossen, die ab sofort in Kraft treten:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toiletten und Duschen im Clubhaus dürfen einzeln betreten und benutzt werden.

Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich. Bei Nutzung dieser Räumlichkeiten bitten wir die bereitgestellten Desinfektionsmittel zu nutzen! Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen.

Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 28.07.2020
Der Vorstand TC Güls

Corona Bekämpfung

Und hier wäre dann die 10. Corona Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz. Soll ab dem 24. Juni gelten.

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/10._Bekaempfungsverordnung/10_CoBeLVO.pdf

Neue Informationen des Tennisverbandes

Hier findet ihr die neusten Infos vom Tennisverband Rheinland.

Übergangssaison 2020 (Linksammlung)
https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/06/17/uebergangssaison-2020/

Spielpläne für 2020 vom 12.06.2020
https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/06/12/spielplaene-uebergangssaison-2020/

Verbandsspiele starten mit Doppel
https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/06/17/verbandsspiele-starten-mit-doppel/

Wichtige Informationen vom 16.06.2020
https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/06/16/doppelspielen-ab-sofort-erlaubt/

Neue Regeln zur Platzbelegung

10.06.2020

Aufgrund einiger Rückfragen und Unklarheiten bezüglich der Platzbelegung durch Eintragen in die Belegungspläne hier zur Klarstellung noch einmal einige Hinweise aus der „Spiel- und Gastspielordnung“ unseres Tennisclubs, die bezüglich der Platzbelegung gerade auch in dieser schwierigen Zeit Gültigkeit besitzen muss:

→ Vor dem Spielen auf einem Platz ist dieser immer durch ordnungsgemäßes Eintragen in den Belegungsplan zu belegen. Dies gilt auch dann, wenn alle Plätze der Anlage frei sind!

→ Es ist unbedingt darauf zu achten, dass in leserlicher Schrift eingetragen wird!

→ Jedes Mitglied hat das Recht, einmal pro Woche für 1 Stunde Einzel- bzw. 2 Stunden Doppelspiel eine Wochenvorreservierung ( WV ) vorzunehmen. Dazu müssen die Namen beider bzw. aller vier Mitglieder eingetragen und die Belegung muss mit „ WV “ gekennzeichnet werden. In der vorreservierten Zeit dürfen dann auch nur die Eingetragenen – keine Ersatzpersonen – auf diesem Platz spielen.

Die WV gilt bei einem Einzelspiel für beide, bei einem Doppelspiel für alle vier Spielpartner!

Eine WV für Gastspielstunden ist nicht möglich !

Bei allen anderen Platzreservierungen muss nach Eintrag in den Belegungsplan mindestens ein/e Spieler/in auf der Anlage anwesend sein ! Punkt 1 der „Maßnahmen und Verhaltensregeln“ bleibt hiervon unberührt.

Demnach ist es also nicht möglich, einen Eintrag vorzunehmen, die Anlage zu verlassen und zum eingetragenen Zeitpunkt wieder zu erscheinen. Eine solche Vorgehensweise ist nur bei einer WV statthaft.

Natürlich sind bei allen Aktivitäten auf unserer Anlage die aktuell geltenden Corona-Vorschriften zu beachten!

Wir hoffen, mit Vorstehendem mehr Klarheit geschaffen zu haben. Bei Rückfragen bitten wir darum ein Vorstandsmitglied zu kontaktieren.

Koblenz-Güls, 10.06.2020

Der Vorstand
TC Güls

Verhaltensregeln Corona

Maßnahmen und Verhaltensregeln für die aktuelle Corona-Situation

10.06.2020

1. Der Aufenthalt auf der Tennisanlage ist nur zum Tennisspielen bzw. zur Eintragung in den Belegungsplänen gestattet. Sonstige Verweilzeiten auf der Anlage sind zu vermeiden.

2. Das Doppelspiel ist auf eigene Verantwortung möglich. Es gibt aktuell keine offizielle Freigabe des Ordnungs- bzw. Gesundheitsamtes. Der Verband hat zunächst auf Basis der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 04.06.20, gültig ab 10.06.20, das Doppelspiel freigegeben, dies aber am 09.06. wegen Rechtsunsicherheit wieder revidiert. Der Vorstand des TC Güls interpretiert die Verordnung so, dass Doppelspielen nicht erlaubt ist.

3. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

4. Im Clubhaus sind nur die Toilettenräume geöffnet. Das Betreten dieser Räume hat einzeln zu erfolgen.

5. Das Duschen auf der Anlage ist nicht gestattet. Bei Medenspielen ist das Duschen für die Spieler unter Einhaltung der festgelegten Hygiene-Regeln möglich. Die betroffenen Mannschaftsführer erhalten die Regeln und sind für die Einhaltung verantwortlich.

6. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 10.06.2020

Der Vorstand
TC Güls

Die Werbebanner hängen

Schaut etwas wild aus..

Das Wetter war ja nicht unbedingt passend, aber die Werbebanner hängen. Jetzt kann die Saison endlich richtig losgehen.

Ab dem 10.06. gibt es auch Neuerungen bei den Corona Regeln. Wir werden Euch darüber in der kommenden Woche informieren, was das für unseren Spielbetrieb bedeutet. Einen ersten Überblick findet ihr beim Tennisverband Rheinland oder in der 9. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.

Regelung für Gastspiele

Da die Plätze unserer Anlage zu verschiedenen Zeiten nur zum Teil oder gar nicht belegt sind, wird Punkt 4 der ausgehängten Maßnahmen und Verhaltensregeln aufgehoben. Somit sind Gastspiele wieder erlaubt, allerdings nur unter den nachfolgenden Regelungen, damit Mitglieder, die gegeneinander spielen wollen, keine Einschränkungen durch Gastspieler hinnehmen müssen.

1.     Ein Voreintrag von Gastspielen ist nicht möglich!

2.     Wenn sich zum Zeitpunkt des Spielbeginns keine Mitglieder auf der Anlage befinden, die auf dem entsprechenden Platz spielen möchten, kann auf diesem Platz ein Gastspiel stattfinden. Erst jetzt kann und muss eingetragen werden.

3.     Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein Gastspiel handelt. Das heißt, es muss (wie vor Corona auch) der Name des Mitglieds sowie „Gast“ eingetragen werden.

4.     Nach Eintrag ist der Platz für eine Stunde durch das Gastspiel belegt, auch wenn im Nachhinein noch Mitglieder zum Spielen erscheinen.

5.     Die Gastspielgebühr von 7,00 Euro wird vom Konto des Mitgliedes abgebucht.

Der Vorstand

Corona News

Liebe Mitglieder des TC Güls!

Seit dem 26.04.2020 kann auf unserer Anlage, unter Berücksichtigung der Corona bedingten Einschränkungen und Regeln, wieder gespielt werden.

Der Vorstand bittet dringend um die Einhaltung der, hier auf der Webpage wie auch an den entsprechenden Stellen auf der Anlage, dargelegten Regeln und Bestimmungen. Es ist zwingend erforderlich, zur Vermeidung etwaiger Strafzahlungen wie auch einer möglichen erneuten Schließung der Anlage, durch Behörden-Anordnung, diese Regel einzuhalten. Wir hoffen auf Euer Verständnis sowie auf die baldige Lockerung dieser Bestimmungen, damit wir alsbald unserem geliebten Sport in vollem Umfang wieder nachgehen können.